Cosplay- und Waffenregeln
Cosplay-Regeln
Beim Tragen eines Kostüms während/auf/in der Umgebung der Veranstaltung solltest du auf Folgendes achten:
Intimbereiche müssen ausreichend von Kleidung bedeckt sein. Ebenfalls sind obszöne Gesten oder Handlungen untersagt. Sollten Verstöße derart festgestellt werden, droht der Ausschluss von der Veranstaltung.
Die unten angehängten Waffenregeln sind stets zu beachten. Showkämpfe sind untersagt.
Der Veranstalter kann keine Verantwortung für kostümierte Besucher außerhalb des Veranstaltungsgeländes übernehmen.
Es ist zu beachten, dass die Gefahr – insbesondere nach Anbruch der Dunkelheit – besteht, dass kostümierte Besucher (Cosplayer) außerhalb des Veranstaltungsgeländes angepöbelt oder bedrängt werden.
Aus dem Grunde empfehlen wir, in Alltagskleidung zur Veranstaltung zu fahren und sich erst vor Ort umzuziehen und die Veranstaltung wieder in Alltagskleidung zu verlassen.
Waffenregeln
Ein Cosplay kommt selten ohne Waffen aus. Um Unfällen vorzubeugen und Verletzungen durch Waffen zu verhindern, sieht das deutsche Waffengesetz einige Regelungen vor, die auch wir einhalten müssen. Die nachfolgenden Regeln ergeben sich aus dem Waffengesetz (WaffG) der Bundesrepublik Deutschland. Aus Sicherheitsgründen müssen wir deshalb auf dem CosDay² einen Waffencheck durchführen.
Wir unterscheiden in 4 Klassen:
- Verbotene Waffen
- Beanstandete Waffen
- Erlaubte Waffen
- Nicht‐Waffen
1. Verbotene Waffen
…dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände oder in die Halle gebracht werden.
Wer es trotzdem versucht, riskiert die Abnahme seines Tickets und ein sofortiges Hausverbot. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Person im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist.
Verbotene Waffen sind zum Beispiel:
2. Beanstandete Waffen
…werden beim Eintritt abgenommen und gegen einen Beleg in unserem Waffencheck bzw. einem separaten Raum gelagert. Werden diese für z.B. den Cosplay-Wettbewerb benötigt, so werden sie vor Beginn des Wettbewerbs zur Bühne gebracht und dürfen nur für diesen Wettbewerb auf der Bühne getragen werden und müssen anschließend wieder abgegeben werden.
Bei Verlassen der Veranstaltung können beanstandete Waffen mit dem ausgehändigten Beleg wieder abgeholt werden.
Beanstandete Waffen sind zum Beispiel:
3. Erlaubte Waffen
…dürfen während der gesamten Veranstaltung getragen werden.
Erlaubte Waffen sind zum Beispiel:
4. Nicht-Waffen
…sind Gegenstände, die man nicht als Waffen bezeichnet, aber trotzdem ein Sicherheits-/Verletzungsrisiko darstellen.
Regelung zu Nicht-Waffen:
Musikgeräte sind keine Waffen.
Regenschirme sind keine Waffen.
Deutsches Waffengesetz (WaffG) – Rechtliche Grundlagen
§1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
- (…)
- (2) Waffen sind
- Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
- tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs‐ oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb‐ und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs‐ oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
§42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
- (1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
- (…)
- (4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden
- auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden
- (…)