Cosplay- und Waffenregeln

Cosplay-Regeln

Beim Tragen eines Kostüms während/auf/in der Umgebung der Veranstaltung solltest du auf Folgendes achten:

Intimbereiche müssen ausreichend von Kleidung bedeckt sein. Ebenfalls sind obszöne Gesten oder Handlungen untersagt. Sollten Verstöße derart festgestellt werden, droht der Ausschluss von der Veranstaltung.

Die unten angehängten Waffenregeln sind stets zu beachten. Showkämpfe sind untersagt.

Der Veranstalter kann keine Verantwortung für kostümierte Besucher außerhalb des Veranstaltungsgeländes übernehmen.

Es ist zu beachten, dass die Gefahr – insbesondere nach Anbruch der Dunkelheit – besteht, dass kostümierte Besucher (Cosplayer) außerhalb des Veranstaltungsgeländes angepöbelt oder bedrängt werden.

Aus dem Grunde empfehlen wir, in Alltagskleidung zur Veranstaltung zu fahren und sich erst vor Ort umzuziehen und die Veranstaltung wieder in Alltagskleidung zu verlassen.

  • Wir möchten euch ganz deutlich darauf hinweisen, dass wir die Verwendung des Manji-Symbols (auch “Swastika”, “Sonnenrad” oder “Hakenkreuz”) auf Cosplays und Fanarts auf dem gesamten Veranstaltungsgelände strengstens untersagen. Dieses Verbot gilt insbesondere auch für Flaggen und andere Cosplay-Accessoires mit diesem Symbol.

    Mehr Informationen dazu in unserem Blog: https://cosday.org/2022/06/30/verbot-des-manji-symbols-auf-dem-cosday-2022/.

Waffenregeln

Ein Cosplay kommt selten ohne Waffen aus. Um Unfällen vorzubeugen und Verletzungen durch Waffen zu verhindern, sieht das deutsche Waffengesetz einige Regelungen vor, die auch wir einhalten müssen. Die nachfolgenden Regeln ergeben sich aus dem Waffengesetz (WaffG) der Bundesrepublik Deutschland. Aus Sicherheitsgründen müssen wir deshalb auf dem CosDay² einen Waffencheck durchführen.

Wir unterscheiden in 4 Klassen:

  1. Verbotene Waffen
  2. Beanstandete Waffen
  3. Erlaubte Waffen
  4. Nicht‐Waffen

1. Verbotene Waffen

…dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände oder in die Halle gebracht werden.
Wer es trotzdem versucht, riskiert die Abnahme seines Tickets und ein sofortiges Hausverbot. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Person im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist.

Verbotene Waffen sind zum Beispiel:
  • Echte Schusswaffen,

  • SoftAir- und Gaspistolen,

  • Echte Munition,

  • Explosivkörper und Pyrotechnik,

  • Wurfwaffen,

  • Schlagringe,

  • Stahlruten, Totschläger,

  • Würgewaffen,

  • Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen.

2. Beanstandete Waffen

…werden beim Eintritt abgenommen und gegen einen Beleg in unserem Waffencheck bzw. einem separaten Raum gelagert. Werden diese für z.B. den Cosplay-Wettbewerb benötigt, so werden sie vor Beginn des Wettbewerbs zur Bühne gebracht und dürfen nur für diesen Wettbewerb auf der Bühne getragen werden und müssen anschließend wieder abgegeben werden.
Bei Verlassen der Veranstaltung können beanstandete Waffen mit dem ausgehändigten Beleg wieder abgeholt werden.

Beanstandete Waffen sind zum Beispiel:
  • Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik etc. (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Messer aller Art außer Taschenmessern),

  • Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Kendo-Ausrüstung),

  • Pfeile aller Art, unabhängig vom Material,

  • Reitgerten über 1m Länge,

  • Handpeitschen mit Bandmaß über 1,5m,

  • Stabpeitschen mit Stab über 1m und Bandmaß über 1,5 m Länge.

3. Erlaubte Waffen

…dürfen während der gesamten Veranstaltung getragen werden.

Erlaubte Waffen sind zum Beispiel:
  • Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik, LARP-Waffen („Live Action Role Play“ – im allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern),

  • Waffen und Stäbe aus einer Kombination aus Holz und/oder Pappe/Plastik/Weichmaterial (wenn der Holzanteil nicht überwiegt),

  • Bogen und Köcher, aber ohne Pfeile

  • Reitgerten, Peitschen (sofern nicht unter den beanstandeten Waffen genannt)

  • Wasserpistolen ausschließlich ohne Befüllung.

4. Nicht-Waffen

…sind Gegenstände, die man nicht als Waffen bezeichnet, aber trotzdem ein Sicherheits-/Verletzungsrisiko darstellen.

Regelung zu Nicht-Waffen:
  • Sportgeräte können als Waffe gezählt werden, genaueres entscheidet der Waffencheck.

  • Halsbänder sind erlaubt, wenn sie nicht mit einer Öse versehen (für evtl. Ketten) sind,

  • Stacheln unter 5 cm Länge und stumpf,

  • Eisen-/Plastikketten sind erlaubt, wenn sie nicht von Cosplay/Waffe/Deko abnehmbar sind.

Musikgeräte sind keine Waffen.
Regenschirme sind keine Waffen.

Deutsches Waffengesetz (WaffG) – Rechtliche Grundlagen